In het verband met de goede kwaliteit van onze viswateren, adviseren wij u matig te voeren.
Angelverein „De Slinge“, als Pächter der Fischereirechte der Grote Gracht und des Slingeplas,erteilt dem Inhaber hiermit eine Lizenz, sofern er im Besitz des erforderlichen Fischereipasses ist,als Mitglied des vorgenannten Vereins in den vorgenannten Gewässern zu fischen mit:
A - Mitglieder mit maximal zwei Ruten.
B - Jugendmitglieder mit einer Rute.
Vorschriften und Verbote
1. Der Inhaber dieser Lizenz ist verpflichtet, die Fischereiaufzeichnungen auf erstes Anfordern
Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen Übergabe an den Vorstand des H.S.V. de Slinge autorisierte
Inspektoren, die sich ausweisen kann und an ermächtigte Ermittlungsbeamte.
2. Angeln ist nur an den ausgewiesenen Ufern erlaubt und die Rute(n) muss/müssen in Reichweite sein.
Es ist daher unter keinen Umständen erlaubt, aus dem Garten von Huize Sint Bernardus zu fischen.
3. Der Abstand zwischen 2 Stangen darf 2 Meter nicht überschreiten. Die Linie sollte möglichst quadratisch sein
relativ zum Ufer, also direkt vor der Angel, im Wasser liegen.
4. Gefangener Fisch sollte (wenn nötig) ieinem Setzkescher/Aufbewahrungsbeutel gehalten werden.
5. Es ist verboten, Hecht, Zander oder Barsch zu angeln oder zu besitzen während der Zeit von 1 April bis zum
letzten Samstag im Mai.
6. Sperrzeit für Köder: Vom 1 April bis zum letzten Samstag im Mai sind einige verboten Köder.
Während dieser Zeit ist das Angeln nicht erlaubt mit: Schlachtprodukten, einem toten Fisch oder Stück Fische
(egal wie groß), alle Arten von Kunstködern mit Ausnahme von Kunstködern kleiner als 25 mm.
7. Es ist Jugendlichen bis einschließlich 14 Jahren untersagt, in der Grote Gracht Hecht und/oder Spin zu
spielen.
8. Es ist verboten, Fische von der Grote Gracht und dem Slingeplas zu töten oder mit zu nemen.
9. Es ist nicht erlaubt, mit Brot oder anderen Ködern an der Oberfläche zu fischen.
10. Das Fischen und Füttern mit farbstoffhaltigen Gegenständen ist verboten.
11. Es ist verboten, mit Kartoffeln und ganzem Hanf zu füttern.
12. Wenn in einem der oben genannten Gewässer ein Angelwettbewerb stattfindet, ist dies verboten
(als Nicht-Teilnehmer) an einem vom Wettkampfkomitee bestimmten Wettkampfort zu fischen.
13. Nachtangeln in der Grote Gracht ist verboten.
Angeln ist von 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 2 Stunden nach Sonnenuntergang.
14. Slingeplas- Es ist verboten, vom Strandbereich (Schwimmbereich) aus zu fischen.
15. Slingeplas- Wenn Sie im Besitz eines Third Rod Permit sind, dürfen Sie mit 3 Ruten fischen werden.
16. Slingeplas- Nachtangeln ist verboten. Angeln ist von 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 2 Stunden nach Sonnenuntergang.
17. Jeder, der gegen die in dieser Lizenz genannten Vorschriften und Verbote verstößt und genannten
Dokumenten, gilt als Fischerei ohne Bewilligung ( Art. 21 Fischereigesetz ).
Der Vorstand kann beschließen, Sie als Mitglied auszuschließen.
18. Weitere Ge- und Verbote siehe Fischgewässerliste.
19. Es ist verboten, ein motorisiertes Fahrzeug auf den Rasenflächen/Banken rund um die Grote Gracht zu
benutzen zugreifen.